Ein interner Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht laut Medienbericht deutliche Einschnitte bei der Solarförderung kleiner Photovoltaikanlagen vor. Für private Hausbesitzer könnten sich damit Wirtschaftlichkeit, Investitionsanreize und Planbarkeit neuer Solaranlagen grundlegend verändern.
Kurz eingeordnet
- Interner EEG-Entwurf plant Wegfall der Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kW
- Netzbetreiber sollen Strom aus kleinen Dachanlagen nicht mehr zwingend abnehmen müssen
- Eigenverbrauch und Speicher würden wirtschaftlich deutlich wichtiger
- Für Verbraucher steigen Planungsunsicherheit und Investitionsrisiken
Ein interner Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht nach einem Bericht von t-online einen weitreichenden Umbau der Förderung für private Photovoltaikanlagen vor. Betroffen wären insbesondere neue Solaranlagen auf Wohnhäusern mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt.
Kern des Entwurfs ist demnach der Wegfall der bisherigen Einspeisevergütung für diese Anlagengröße. Bislang erhalten Betreiber kleiner Dachanlagen für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom eine gesetzlich garantierte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese Vergütung ist über einen festen Zeitraum abgesichert und bildet die zentrale wirtschaftliche Grundlage vieler Investitionsentscheidungen privater Haushalte.
Nach dem vorliegenden Papier soll diese Förderung für neue Anlagen vollständig entfallen. Parallel dazu ist vorgesehen, dass Netzbetreiber nicht mehr verpflichtet sind, den Strom aus solchen Anlagen abzunehmen. Betreiber müssten ihren Strom selbst vermarkten oder andere Abnehmer finden.
Zusätzlich soll die Einspeisung ins öffentliche Netz auf 50 Prozent der erzeugten Strommenge begrenzt werden. Der restliche Strom müsste im eigenen Haushalt verbraucht oder gespeichert werden. Damit würde sich das wirtschaftliche Modell privater Photovoltaikanlagen deutlich verschieben: Statt auf eine Kombination aus Eigenverbrauch und garantierter Vergütung würde der Fokus nahezu vollständig auf Eigenverbrauch und Speicherlösungen liegen.
Für kleinere Anlagen unter 7 Kilowatt sieht der Entwurf zudem eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vor. Smart Meter verursachen zusätzliche Investitions- und Betriebskosten und erhöhen die technischen Anforderungen an Betreiber.
Die geplanten Änderungen würden einen grundlegenden Systemwechsel bedeuten. Das EEG hatte in den vergangenen zwei Jahrzehnten maßgeblich zum Ausbau dezentraler Photovoltaik beigetragen. Die garantierte Vergütung schuf Planungssicherheit für private Haushalte und reduzierte Investitionsrisiken.
Sollte die Förderung entfallen, hängt die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen deutlich stärker vom individuellen Stromverbrauch, von Strompreisniveaus sowie von Speichertechnologien ab. Haushalte mit hohem Eigenverbrauch, etwa durch Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge, könnten weiterhin wirtschaftliche Vorteile erzielen. Für Haushalte mit geringem Eigenverbrauch würde sich die Amortisationszeit voraussichtlich verlängern.
Für Verbraucher ergeben sich daraus mehrere unmittelbare Folgen:
- Höhere Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor einer Investition
- Größere Bedeutung von Batteriespeichern und Lastmanagement
- Wegfall langfristig garantierter Erlösströme aus Einspeisung
- Zunahme von Markt- und Preisrisiken bei Direktvermarktung
Auch für den Solarmarkt insgesamt wären Veränderungen zu erwarten. Private Dachanlagen haben in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Anteil am Photovoltaik-Zubau in Deutschland gestellt. Eine Reduzierung der Förderanreize könnte die Dynamik im kleinteiligen Segment dämpfen.
Politisch wird der Entwurf als interne Arbeitsgrundlage beschrieben. Ein formelles Gesetzgebungsverfahren ist nach dem Bericht noch nicht abgeschlossen. In solchen Verfahren sind üblicherweise Ressortabstimmungen, Verbändeanhörungen und parlamentarische Beratungen vorgesehen.
Offen ist, ob und in welcher Form die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Für Verbraucher, die eine Photovoltaikanlage planen, erhöht sich damit kurzfristig die Unsicherheit über künftige Rahmenbedingungen.
Ausblick
Sollten die Vorschläge in ein formelles Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, dürfte mit intensiven Beratungen zwischen Bundesregierung, Bundestag und Branchenverbänden zu rechnen sein. Entscheidend wird sein, ob Übergangsfristen vorgesehen werden und wie Bestandsanlagen behandelt werden.
Für private Haushalte hängt die weitere Entwicklung maßgeblich davon ab, ob alternative Förderinstrumente oder marktbasierte Modelle geschaffen werden, die Investitionen in dezentrale Photovoltaik weiterhin wirtschaftlich tragfähig machen.