Die Energieminister der EU befassen sich am 29. Oktober mit einem Vorschlag der EU-Kommission, der die EU-Netzentgelte neu ordnen soll. Ziel ist es, Stromrechnungen langfristig bezahlbar zu halten. Neben der Gestaltung der Netztarife geht es auch um die Frage, wie Strom im Vergleich zu Erdgas besteuert wird.

Kurz eingeordnet

  • Die EU-Netzentgelte machen nach Angaben der EU-Kommission, die sich auf die EU-Agentur ACER stützt, rund 24 bis 29 Prozent der Stromrechnung von Haushalten aus.
  • Die Kommission hat ihren Verordnungsvorschlag am 17. Juli 2026 vorgelegt. Er soll das Netzpaket der EU ergänzen und ändert die EU-Strombinnenmarktverordnung.
  • Beim Treffen in Luxemburg ist eine politische Aussprache vorgesehen, keine Beschlussfassung.
  • Für Deutschland ist der Vorschlag auch steuerlich relevant, weil Strom hierzulande je Megawattstunde deutlich höher besteuert wird als Erdgas zum Heizen.

EU-Netzentgelte: Worum es beim Energierat geht

Laut der Vorschau des Rates der EU treffen sich die Energieminister am 29. Oktober 2026 in Luxemburg. Auf dem Programm steht die vorgeschlagene Verordnung für EU-Netzentgelte, mit der Stromrechnungen in der EU zukunftsfest gemacht werden sollen. Außerdem tauschen sich die Minister über die Energieversorgungssicherheit und mögliche Energieziele für die Zeit nach 2030 aus.

Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit steigenden Energiekosten. Diese würden nicht nur durch hohe und schwankende Preise getrieben, sondern auch durch steigende Systemkosten. Nach den Unterlagen der Kommission könnten die gesamten Netzkosten bis 2050 im Vergleich zu 2022 um bis zu 60 Prozent zunehmen. Die jährlichen Netzinvestitionen könnten nach einer Schätzung von ACER auf bis zu 100 Milliarden Euro steigen.

Im Kern sollen die EU-Netzentgelte so gestaltet werden, dass sie Anreize zur Senkung der Systemkosten setzen. Der Vorschlag sieht vor, dass Tarife zeitabhängige Elemente enthalten, die die tatsächliche Nutzung des Netzes widerspiegeln. Zudem sollen sie Anreize setzen, Lastspitzen zu verringern. Die Kommission schlägt außerdem eine gemeinsame Tarifstruktur vor, um die Methoden in den Mitgliedstaaten transparenter und vergleichbarer zu machen.

Smart Meter und Netzanschluss als Teil der Reform

Der Vorschlag reicht über die EU-Netzentgelte hinaus. Bis Ende 2030 sollen mindestens 50 Prozent der Endkunden über einen intelligenten Stromzähler verfügen, bis Ende 2033 mindestens 75 Prozent. Für Mitgliedstaaten, die zum Inkrafttreten der Verordnung unter 30 Prozent liegen, ist eine begrenzte Fristverlängerung vorgesehen. Intelligente Zähler sind die Voraussetzung dafür, dass Verbraucher zeitvariable Tarife nutzen und ihren Verbrauch in günstigere Stunden verlagern können.

Für Netzanschlüsse in Regionen mit Engpässen sollen Regulierungsbehörden Maßnahmen gegen spekulative Anschlussanfragen genehmigen können. Sie sollen zudem bestimmte Wirtschaftszweige oder Nutzergruppen nach transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien vorrangig behandeln dürfen.

Stromsteuer: Was die EU-Pläne für Deutschland bedeuten

Ein zweiter Schwerpunkt der Beratungen betrifft die Besteuerung. Die Kommission will verhindern, dass Einsparungen bei den Netzentgelten durch steuerliche Belastungen wieder aufgezehrt werden. Nach dem Hintergrundpapier der Ratspräsidentschaft sollen die Mitgliedstaaten unter anderem Verbrauchsteuern auf Strom erheben, die höchstens so hoch sind wie jene auf Erdgas. Strom, den energieintensive Unternehmen beziehen, soll zudem als vereinbar mit den Umweltvoraussetzungen der Energiesteuerrichtlinie gelten.

In Deutschland beträgt die Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz regulär 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 Cent je Kilowattstunde. Für Erdgas zum Verheizen liegt der Steuersatz nach dem Energiesteuergesetz bei 5,50 Euro je Megawattstunde. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine Entlastung von 20 Euro je Megawattstunde bei der Stromsteuer beantragen.

Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Teil umstritten. Viele Staaten unterstützen nach dem Papier zwar das Ziel, die Elektrifizierung zu fördern. Viele halten aber die steuerliche Rechtsgrundlage nach Artikel 113 des EU-Arbeitsweisevertrags für maßgeblich. Steuerfragen müssten dann einstimmig beschlossen werden.

Ausblick: Wie es mit den EU-Netzentgelten weitergeht

Die Ratsarbeitsgruppe Energie hat den Vorschlag bereits geprüft, die Präsidentschaft hat zwei überarbeitete Kompromisstexte vorgelegt. Am 29. Oktober sollen die Minister erörtern, wie systemdienliche Tarifgrundsätze einheitlich und transparent angewendet werden können, und ihre Sicht auf die Steuerelemente darlegen. Eine Entscheidung ist nicht vorgesehen. Bevor die Verordnung gelten kann, müssen sich Rat und Europäisches Parlament auf einen gemeinsamen Text verständigen. Wie stark sich die Reform auf die Stromrechnung in Deutschland auswirkt, hängt von der endgültigen Fassung und ihrer nationalen Umsetzung ab.