Kurz vor der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes meldet sich ein breites Bündnis zu Wort. Es lehnt eine Grüngasquote im Gebäudesektor ab und warnt davor, knappe grüne Gase ausgerechnet dort einzusetzen, wo sich Wärme vergleichsweise einfach elektrifizieren lässt.
Kurz eingeordnet
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das umstrittene Heizungsgesetz ablösen und die starre Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch durch flexiblere Vorgaben ersetzen.
- An die Stelle der festen Quote tritt unter anderem die sogenannte Bio-Treppe, die den Anteil grüner Brennstoffe in neuen fossilen Heizungen schrittweise anhebt.
- Ein Bündnis aus großen Energieversorgern und Umweltverbänden hält diese Grüngasquote für teuer und kontraproduktiv und plädiert für Elektrifizierung und Effizienz als Standardpfad.
- Für Verbraucher geht es vor allem um künftige Heizkosten, Netzentgelte und die Frage, welche Heiztechnik sich langfristig rechnet.
Was die Grüngasquote und die Bio-Treppe im GModG vorsehen
Am 11. Juni 2026 berät der Bundestag den Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes in erster Lesung. Die Beratung ist für Donnerstag, den 11. Juni, angesetzt; nach einstündiger Debatte soll der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Das Kabinett hatte die Reform am 13. Mai 2026 beschlossen. Kern des Vorhabens ist ein Systemwechsel: Die bisherige Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, entfällt, und Gebäudeeigentümer sollen ihre Heiztechnik wieder freier wählen können.
An die Stelle der festen Quote treten zwei Mechanismen für grüne Moleküle. Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizt, soll über die Bio-Treppe einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beziehen. Die Stufen sehen 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 vor. Ergänzend ist eine bilanzielle Grüngas- und Grünheizölquote bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl geplant. Diese soll 2028 mit bis zu einem Prozent beginnen, die konkrete Umsetzung will das Wirtschaftsministerium bis zum Sommer 2026 in Eckpunkten vorlegen. Beide Instrumente verfolgen dasselbe Ziel, fossile Brennstoffe im Bestand schrittweise grüner zu machen.
Warum das Bündnis knappe grüne Gase lieber woanders einsetzen will
Genau an dieser Logik setzt die Kritik an. In einem gemeinsamen Papier sprechen sich Unternehmen wie E.ON, EWE, enercity, Octopus Energy und thermondo zusammen mit Umweltverbänden wie BUND, NABU, WWF und Deutscher Umwelthilfe gegen eine Grüngasquote im Gebäudesektor aus. Ihr Hauptargument lautet, dass nachhaltige Biomasse und insbesondere Biomethan knapp sind. Das inländische Potenzial werde den erwartbaren Bedarf nicht decken, und Importe seien auf dem europäischen Markt umkämpft.
Aus Sicht des Bündnisses gehören diese knappen Moleküle dorthin, wo eine Elektrifizierung nicht oder nur sehr teuer möglich ist. Genannt werden vor allem industrielle Prozesse, die nachhaltige Kohlenstoffquellen brauchen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen. Der Gebäudesektor lasse sich dagegen in weiten Teilen über Wärmepumpen, Wärmenetze und Effizienzmaßnahmen dekarbonisieren. Eine Quote setze hier einen regulatorisch erzeugten Nachfrageimpuls, der eine teure Parallelstrategie fördere und Sanierungsentscheidungen verzögern könne. Auch die im GModG vorgesehene Bio-Treppe bewertet das Bündnis vor diesem Hintergrund kritisch, weil sie derselben Logik folge.
Netzentgelte, Mieterschutz und Stromnetz: die Systemkosten der Grüngasquote
Ein zweiter Strang der Argumentation betrifft die Kosten. Mit der Wärmewende sinkt die Zahl der Gasanschlüsse, sodass sich die Fixkosten der Gasnetze auf weniger Kunden verteilen und die Netzentgelte für verbleibende Gaskunden steigen. Eine Grüngasquote könne diesen Effekt verstärken, wenn sie Biogasanlagen von der Vor-Ort-Verstromung in die Einspeisung treibt. Der dafür nötige Ausbau der Einspeiseinfrastruktur verursache zusätzliche Milliardenkosten, die überwiegend über die Netzentgelte verteilt würden.
Das Bündnis verweist zudem auf die soziale Dimension. Steigende Netzentgelte und Zusatzkosten für grüne Gase träfen besonders Mieterhaushalte, die ihre Heizungsart nicht selbst wählen können. Hinzu kommt ein systemisches Argument: Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung liefern heute steuerbare Leistung und stabilisieren das Stromnetz. Der Biogaspark könne im Jahresdurchschnitt rund 3,3 Gigawatt gesicherte Leistung und in kritischen Phasen bis zu 6,8 Gigawatt bereitstellen. Verdränge eine Quote diese Verstromung zugunsten der Einspeisung, gehe flexible Leistung verloren, die andernfalls fossile Reservekraftwerke ersetzen könnte.
Wie es mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weitergeht
Nach der ersten Lesung überweist der Bundestag den Entwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, wo weitere Beratungen und voraussichtlich eine Expertenanhörung folgen. Offen ist, wie die konkrete Ausgestaltung der Grüngasquote bei den Inverkehrbringern aussehen wird, da die Eckpunkte dazu erst für den Sommer 2026 angekündigt sind. Auch der Bundesrat befasst sich mit dem Gesetz. Ob die Einwände des Bündnisses Eingang in die parlamentarischen Beratungen finden, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen.