Ob nach einem Umzug oder weil der Anbieter aufgibt: Wer keinen eigenen Energievertrag hat, wird über die Grundversorgung beliefert. Nach Daten des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist dieser Tarif meist deutlich teurer als ein Sondervertrag. Der Verband fordert deshalb Reformen.
Kurz eingeordnet
- Die Grundversorgung ist die gesetzlich vorgesehene Auffanglösung. Grundversorger ist der Anbieter, der im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
- Zum 31. Oktober 2026 stellt der Stromanbieter grüüün seine bundesweite Belieferung von Verbrauchern ein, auch die Stadtwerke Espelkamp kündigen das Ende ihres Energievertriebs an.
- Im Juli 2026 lag der Preisvorteil des günstigsten Sondervertrags laut vzbv im Schnitt bei 272 Euro (Strom) und 547 Euro (Gas) im Jahr.
- Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 2.500 Euro werden laut vzbv überdurchschnittlich häufig über die Grundversorgung beliefert.
Grundversorgung im Preisvergleich: Sonderverträge im Schnitt günstiger
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt vierteljährlich die Preise der Grundversorgung in den 14 einwohnerstärksten Städten Deutschlands. Er legt einen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom und 20.000 Kilowattstunden Gas zugrunde und vergleicht mit dem jeweils günstigsten Angebot auf den Portalen Check24 und Verivox.
Nach der jüngsten Auswertung mit Preisstand Juli 2026 kostete die Stromgrundversorgung im Mittel 1.398 Euro im Jahr, 8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Der günstigste Sondervertrag war im Durchschnitt um 272 Euro billiger. Die Spanne reichte von 146 Euro in Bremen bis 407 Euro in Berlin. Beim Gas lag die Grundversorgung im Schnitt bei 2.542 Euro, 7 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der Preisvorteil eines Sondervertrags betrug durchschnittlich 547 Euro, zwischen 366 Euro in Essen und 766 Euro in Frankfurt am Main.
Im Vergleich zum Juli 2025 ist der Abstand damit kleiner geworden. Damals lag der durchschnittliche Preisvorteil bei 378 Euro für Strom und 789 Euro für Gas. Zu beachten ist zudem, dass die Werte den Preisstand vom Juli abbilden. Nach dem Quick-Check des Energieverbands BDEW kostete Gas bei neu abschließbaren Verträgen Mitte Oktober im Schnitt 14,2 Cent je Kilowattstunde, 28 Prozent mehr als zu Jahresbeginn.
Grundversorgung und Ersatzversorgung: Das gilt, wenn der Anbieter aufhört
Aktuell rückt die Grundversorgung durch Rückzüge von Anbietern in den Blick. Die Münch Energie GmbH & Co. KG hat ihren Kunden mitgeteilt, die bundesweite Belieferung von Verbrauchern unter der Marke grüüün zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren eingeleitet und prüft, ob das Unternehmen die Einstellung rechtzeitig angezeigt hat. Die Stadtwerke Espelkamp in Nordrhein-Westfalen kündigen auf ihrer Internetseite an, den Energievertrieb einzustellen. Laut einem Bericht der Neuen Westfälischen endet die Belieferung dort zum 31. Dezember 2026.
Eine Versorgungslücke entsteht in solchen Fällen nicht. Lässt sich der Verbrauch keinem Liefervertrag zuordnen, springt der Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung ein. Ein Vertragsabschluss ist dafür nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht nötig. Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate. Die Preise können jeweils zum Ersten und zum Fünfzehnten eines Monats ohne Frist angepasst werden. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht, Sie können jederzeit einen neuen Anbieter wählen. Die Behörde empfiehlt, den Zählerstand abzulesen und an Lieferant und Netzbetreiber zu übermitteln.
Bleibt ein Haushalt danach ohne eigenen Vertrag, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande. Dieser lässt sich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Preisänderungen muss der Grundversorger mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt geben und zusätzlich per Brief mitteilen.
Reform der Grundversorgung: Was der vzbv fordert
Dass viele Haushalte in der Grundversorgung bleiben, führt der vzbv auch auf fehlendes Wissen zurück. In einer forsa-Befragung im Auftrag des Verbands aus dem Oktober 2025 gaben 49 Prozent der 1.002 befragten Energieentscheider an, den Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag nicht zu kennen. Nur 21 Prozent sagten, sie wüssten Bescheid. Unter den Haushalten in der Grundversorgung hatten 89 Prozent beim Strom und 96 Prozent beim Gas in den ersten drei Quartalen 2025 weder gewechselt noch einen Wechsel geplant.
„Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt oft deutlich mehr als nötig“,
sagt Florian Munder, Teamleiter Energie und Bauen beim vzbv.
Ein Gutachten des Wuppertal Instituts im Auftrag des vzbv untersucht drei Reformoptionen: mehr Transparenzpflichten für Grundversorger, eine Ausschreibung der Grundversorgung je Versorgungsgebiet und eine staatliche Preisregulierung für einen Teil des Marktes. Der Verband fordert als ersten Schritt, dass alle Strom- und Gasanbieter ihre Kunden jährlich aktiv auf den günstigsten Tarif hinweisen müssen. Zudem soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüfen, wie ein Ausschreibungsmodell umgesetzt werden könnte.
Ausblick
Ob die Bundesregierung die Vorschläge aufgreift, ist offen. Für Kunden von grüüün endet die Belieferung in wenigen Tagen. Wer bis dahin keinen neuen Vertrag hat, wird zunächst weiter versorgt, allerdings zu den Bedingungen der Ersatz- und Grundversorgung. Der vzbv erhebt die Preise vierteljährlich. Offen ist, wie sich der Abstand zwischen Grundversorgung und Sonderverträgen nach dem Anstieg der Neukundentarife verändert. Ein Blick auf günstige Neukundentarife lohnt sich immer und ist oft mit großem Sparpotenzial verbunden.
