Die Strom Grundversorgung ist das gesetzlich garantierte Sicherheitsnetz im deutschen Strommarkt: Sie greift immer dann, wenn kein eigener Liefervertrag besteht. Dieser Ratgeber erklärt, wer Ihr Grundversorger ist, welche Preise 2026 üblich sind und wie Sie schnell und korrekt aus dem oft teuren Standardtarif wechseln.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Strom Grundversorgung ist in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt und gilt automatisch, wenn kein anderer Stromvertrag besteht.
- Grundversorger ist das Energieunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden in Niederspannung beliefert; in den meisten Städten sind dies die örtlichen Stadtwerke.
- Der Arbeitspreis in der Grundversorgung liegt 2026 im Bundesdurchschnitt bei rund 37 Cent pro Kilowattstunde und damit deutlich über günstigen Neukundentarifen.
- Sie können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen und ohne Mindestvertragslaufzeit kündigen.
- Preiserhöhungen muss der Grundversorger sechs Wochen im Voraus schriftlich ankündigen und gleichzeitig auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Was ist die Strom Grundversorgung und wer ist Ihr Grundversorger?
Die Strom Grundversorgung sichert, dass in Deutschland jeder Haushalt jederzeit mit Elektrizität versorgt wird, auch ohne aktiv abgeschlossenen Vertrag. Rechtliche Grundlage ist § 36 EnWG zusammen mit der Stromgrundversorgungsverordnung. Bereits durch den Verbrauch von Energie, etwa durch das Betätigen eines Lichtschalters, kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande: juristisch ein sogenanntes konkludentes Verhalten.
Wer Ihr Grundversorger ist, hängt ausschließlich vom Netzgebiet ab. Grundversorger ist immer das Energieversorgungsunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In den meisten Kommunen sind das die örtlichen Stadtwerke, in einigen Regionen aber auch überregionale Konzerne wie EnBW, E.ON oder Vattenfall. Der zuständige Grundversorger wird alle drei Jahre neu festgelegt und vom Netzbetreiber öffentlich bekannt gegeben.
Sie ermitteln Ihren Grundversorger am einfachsten über die Webseite des örtlichen Netzbetreibers oder über eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur. Auch ein Blick auf die letzte Stromrechnung der Vormieter oder Voreigentümer kann helfen oder eine einfache Internetrecherche mit „PLZ + Grundversorger Strom“. Wichtig: Grundversorger und Stromnetzbetreiber sind nicht zwingend identisch: der Netzbetreiber stellt nur die Leitungen, der Grundversorger liefert den Strom.
Preise in der Strom Grundversorgung: Wie teuer ist der Standardtarif 2026?
Der Preis in der Grundversorgung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: einem festen monatlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Beide enthalten bereits alle Steuern, Abgaben, Umlagen sowie Netzentgelte und Messstellenkosten. Die genaue Höhe legt jeder Grundversorger eigenständig fest und muss sie auf seiner Internetseite und in der örtlichen Tageszeitung veröffentlichen.
Im bundesweiten Mittel zahlen Haushalte in der Strom Grundversorgung Anfang 2026 einen Arbeitspreis von etwa 37 Cent pro Kilowattstunde. Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann die Stromrechnung um bis zu 47 Prozent senken. Die Preisunterschiede entstehen vor allem dadurch, dass Grundversorger Strom langfristig und mit hohen Reserven einkaufen müssen, während wettbewerblich orientierte Anbieter flexibler beschaffen.
Rechenbeispiel
Ein 3-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlt in der Grundversorgung bei 37 Cent pro kWh Arbeitspreis und 13,76 Euro Grundpreis rund 1.460 Euro pro Jahr. Ein vergleichbarer Neukundentarif mit 24,5 Cent pro kWh und 12 Euro Grundpreis kostet im selben Zeitraum etwa 1.001 Euro. Die jährliche Ersparnis liegt damit bei rund 459 Euro – allein durch den Wechsel aus dem Standardtarif.
Strom Grundversorgung anmelden, kündigen und wechseln
Die Anmeldung in der Grundversorgung ist denkbar einfach, weil sie automatisch zustande kommt. Beim Einzug in eine neue Wohnung ohne bestehenden Liefervertrag werden Sie mit dem ersten Stromverbrauch zum Kunden des örtlichen Grundversorgers. Sie haben dabei die Pflicht, Ihrem Grundversorger schriftlich Bescheid zu geben, dass Sie ab einem bestimmten Datum Energie von ihm beziehen (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Halten Sie dafür Zählernummer, Zählerstand und Einzugsdatum bereit.
Die Kündigung der Grundversorgung ist ebenfalls unkompliziert: Sie ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich, eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht (§ 20 Abs. 1 StromGVV). In der Regel übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung beim Anbieterwechsel auf Wunsch komplett. Der Wechsel ist netztechnisch nahtlos, sodass keine Versorgungslücke entsteht.
Checkliste: Aus der Strom Grundversorgung wechseln
- Letzte Jahresrechnung und Zählernummer bereitlegen.
- Über ein seriöses Vergleichsportal oder direkt beim Wunschanbieter einen Tarif mit 12 Monaten Preisgarantie auswählen.
- Wechselformular mit Zählerstand, Vorversorger und gewünschtem Lieferbeginn ausfüllen.
- Kündigung durch den neuen Anbieter erledigen lassen oder selbst zwei Wochen vor dem Wechsel kündigen.
- Bestätigung des neuen Anbieters und des Grundversorgers prüfen und ablegen.
Grundversorgung, Ersatzversorgung und Sondervertrag: die Unterschiede
Neben der Grundversorgung gibt es zwei weitere Vertragsarten, die häufig verwechselt werden. Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung und greift, wenn die Stromentnahme keinem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, also etwa bei einer Insolvenz des bisherigen Anbieters oder bei Verzögerungen beim Lieferantenwechsel. Die Ersatzversorgung darf maximal drei Monate dauern und kann seit der EnWG-Novelle 2022 teurer sein als die reguläre Grundversorgung, weil der Versorger den benötigten Strom kurzfristig am Markt einkaufen muss.
Der Sondervertrag ist der frei am Markt abgeschlossene Liefervertrag mit individuellen Konditionen, häufig mit Preisgarantie und Bonuszahlung. Er ist in den meisten Fällen die wirtschaftlich günstigste Variante.
| Kriterium | Grundversorgung | Ersatzversorgung | Sondervertrag |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 36 EnWG, StromGVV | § 38 EnWG, StromGVV | freier Vertrag |
| Vertragslaufzeit | unbegrenzt | max. 3 Monate | meist 12–24 Monate |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen | jederzeit | laut Vertrag |
| Preisniveau 2026 | ca. 37 Ct/kWh | tagesaktuell, oft höher | ab ca. 24 Ct/kWh |
Tipp: Wer bei einer Preiserhöhung des Grundversorgers ein Sonderkündigungsrecht ausüben möchte, muss dies nicht zwingend tun, denn die zweiwöchige reguläre Kündigungsfrist reicht in der Grundversorgung ohnehin völlig aus.
Fazit
Die Strom Grundversorgung ist ein wichtiges Sicherheitsnetz, aber selten die wirtschaftlich sinnvolle Dauerlösung. Wer hier seit längerem unbemerkt verharrt, zahlt 2026 in vielen Regionen mehrere hundert Euro im Jahr zu viel. In der Praxis empfiehlt es sich, mindestens einmal jährlich den eigenen Tarif zu überprüfen und konsequent zu wechseln, sobald ein verlässlicher Anbieter mit Preisgarantie deutlich günstigere Konditionen bietet.
Häufige Fragen zur Strom Grundversorgung
Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger Strom ist?
Sie ermitteln Ihren Grundversorger über die Postleitzahl beim örtlichen Netzbetreiber oder über die letzte Stromrechnung. Maßgeblich ist Energieanbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet.
Was kostet die Strom Grundversorgung 2026 im Durchschnitt?
Der bundesweite Durchschnittspreis in der Grundversorgung liegt 2026 bei etwa 37 Cent pro Kilowattstunde Arbeitspreis.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Strom Grundversorgung?
Die Strom Grundversorgung können Sie laut § 20 Abs. 1 StromGVV jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.
Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?
Die Grundversorgung gilt unbefristet bei fehlendem Liefervertrag, während die Ersatzversorgung eine Notversorgung von maximal drei Monaten ist und seit 2022 zu tagesaktuellen, oft höheren Preisen abgerechnet werden darf.
Muss ich mich bei der Strom Grundversorgung aktiv anmelden?
Ja, laut § 2 Abs. 2 StromGVV müssen Sie dem Grundversorger Ihren Einzug und das Bezugsdatum schriftlich mitteilen, auch wenn der Vertrag rechtlich schon mit dem ersten Verbrauch zustande kommt.