Strom kündigen bei Umzug – alle wichtigen Informationen

Wer umzieht, muss sich rechtzeitig um seinen Stromvertrag kümmern. In diesem Ratgeber erfahren Sie alle Informationen rund um das Thema Strom kündigen bei Umzug: welche Fristen gelten, wann das Sonderkündigungsrecht greift und wie Sie vermeiden, unnötig viel für Strom zu bezahlen.

Stromvertrag kündigen bei Umzug: welche Fristen gelten?

Bevor Sie Ihren Stromvertrag kündigen, sollten Sie einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen. Dort finden Sie die vereinbarte Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit. Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist höchstens einen Monat. Ältere Verträge können längere Fristen vorsehen. Befinden Sie sich in der Grundversorgung, ist die Situation einfacher: Hier können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzugstermin über Ihren Auszug zu informieren. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung, die Schlussrechnung und die Suche nach einem neuen Tarif für die neue Wohnung.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Strom kündigen trotz Laufzeit

Auch wenn Ihr Stromvertrag noch längere Zeit läuft, haben Sie bei einem Umzug ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 41b Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses Recht erlaubt Ihnen eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszugstag oder einem späteren Zeitpunkt. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Bietet Ihnen Ihr bisheriger Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Ihrer Kündigung an, den Vertrag am neuen Wohnsitz zu den gleichen Bedingungen fortzuführen, entfällt das Sonderkündigungsrecht. Kann der Anbieter jedoch am neuen Standort nicht liefern oder bietet geänderte Konditionen an, wird Ihre Sonderkündigung wirksam. Der Anbieter darf Ihnen für die Sonderkündigung keine zusätzlichen Kosten berechnen.

Strom in der neuen Wohnung: Grundversorgung, Ummeldung oder Anbieterwechsel

In Ihrer neuen Wohnung haben Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag Strom. Wenn Sie vor dem Einzug keinen eigenen Vertrag abschließen, werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert – meistens sind das die Stadtwerke. Diese Ersatzversorgung ist in der Regel deutlich teurer als ein frei gewählter Tarif. Nach spätestens drei Monaten geht die Ersatzversorgung in die reguläre Grundversorgung über. Alternativ können Sie Ihren bestehenden Vertrag auf die neue Adresse ummelden, sofern Ihr Anbieter dort liefern kann. Die beste Option ist häufig, den Umzug als Anlass für einen Tarifvergleich zu nutzen und vor dem Einzug einen neuen Vertrag abzuschließen.

Zählerstand ablesen und Kündigung richtig einreichen

Am Tag Ihres Auszugs sollten Sie den Zählerstand des Stromzählers ablesen und am besten ein Foto davon machen. Diesen Stand melden Sie Ihrem bisherigen Stromanbieter, damit die Schlussrechnung korrekt erstellt werden kann. Innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende muss Ihnen die Schlussrechnung vorliegen. Auch in der neuen Wohnung lesen Sie beim Einzug den Zählerstand ab und teilen ihn Ihrem neuen Anbieter oder dem Grundversorger mit. Für die Kündigung selbst reicht die Textform: ein Brief, eine E-Mail oder ein Fax genügen. Geben Sie dabei Ihre Kundennummer, die Zählernummer, den gewünschten Kündigungstermin und bei einer Sonderkündigung den Umzug als Grund an. Der Anbieter muss Ihre Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen. Ihre Kündigung ist jedoch auch ohne Bestätigung wirksam.

Häufige Fragen zum Strom kündigen bei Umzug

Muss ich meinen Strom bei einem Umzug kündigen?

Ja, Sie müssen Ihren bisherigen Anbieter über den Auszug informieren und den Vertrag entweder kündigen oder auf die neue Adresse ummelden, da Sie sonst weiterhin für die alte Wohnung zahlen.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Strom kündigen bei Umzug?

Bei einer Sonderkündigung wegen Umzug beträgt die Frist sechs Wochen; in der Grundversorgung können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen.

Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht für meinen Stromvertrag?

Ja, nach § 41b Abs. 5 EnWG steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, es sei denn, Ihr Anbieter bietet Ihnen innerhalb von zwei Wochen die Vertragsfortsetzung zu gleichen Konditionen am neuen Wohnsitz an.

Was passiert, wenn ich vor dem Umzug keinen neuen Stromvertrag abschließe?

Dann werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert, die in der Regel deutlich teurer ist als ein frei gewählter Tarif.

Kann ich meinen Stromvertrag bei einem Umzug in die neue Wohnung mitnehmen?

Ja, wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort liefern kann und die Konditionen gleich bleiben, können Sie den Vertrag auf die neue Adresse ummelden.

Kostet die Kündigung meines Stromvertrags bei einem Umzug etwas?

Nein, weder für die Sonderkündigung noch für einen Lieferantenwechsel dürfen Ihnen Kosten berechnet werden.

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