Strom kündigen bei Umzug: Fristen, Sonderkündigungsrecht und Ablauf

Wer umzieht, sollte den Stromvertrag rechtzeitig auf den Prüfstand stellen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fristen beim Strom kündigen bei Umzug gelten, wann das gesetzliche Sonderkündigungsrecht greift und wie Sie doppelte Kosten oder die teure Ersatzversorgung in der neuen Wohnung zuverlässig vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Strom kündigen bei Umzug gilt ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 41b Absatz 5 EnWG mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszugstag.
  • Bietet Ihnen der Anbieter binnen zwei Wochen die Fortführung zu identischen Konditionen am neuen Wohnsitz an, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
  • In der Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen (§ 20 StromGVV).
  • Die Kündigung ist formlos in Textform gültig (E-Mail, Brief, Fax) und muss Kunden-, Zähler- und Kündigungsdatum enthalten.
  • Ohne neuen Vertrag landen Sie in der Ersatzversorgung – sie ist auf drei Monate befristet und meist deutlich teurer als ein frei gewählter Tarif.

Welche Fristen gelten beim Strom kündigen bei Umzug?

Bevor Sie Ihren Stromvertrag kündigen, lohnt ein Blick in die Vertragsunterlagen. Dort finden Sie die vereinbarte Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen; bei älteren Verträgen können längere Fristen oder automatische Verlängerungen vereinbart sein. Befinden Sie sich in der Grundversorgung, ist die Situation einfacher: Haushaltskunden können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen. Rechtsgrundlage ist § 20 Absatz 1 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).

Unabhängig vom Vertragstyp empfiehlt es sich, den Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzugstermin zu informieren. Diese Frist entspricht zugleich dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht bei Umzug und lässt genug Zeit für Bearbeitung, Schlussrechnung und die Auswahl eines neuen Tarifs. Die Schlussrechnung muss Ihnen Ihr bisheriger Lieferant innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende zustellen; dies regelt § 40c Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz. Unterschätzen Sie die Fristen nicht: Wer zu spät kündigt, zahlt im ungünstigsten Fall doppelt – einmal für den Altvertrag und parallel in der teureren Ersatzversorgung am neuen Wohnort. Planen Sie daher möglichst zwei Monate vor dem Einzug mit der Kündigung.

Sonderkündigungsrecht nach § 41b EnWG: Das müssen Sie wissen

Auch wenn Ihr Stromvertrag noch längere Zeit läuft, haben Sie bei einem Umzug ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Es ist in § 41b Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes verankert und erlaubt Haushaltskunden eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszugstag oder einem späteren Zeitpunkt. Die Kündigung ist kostenfrei – weder für die Sonderkündigung selbst noch für einen anschließenden Lieferantenwechsel darf Ihr Anbieter Gebühren in Rechnung stellen.

Wichtig ist die sogenannte Zwei-Wochen-Regel: Akzeptiert der bisherige Anbieter binnen zwei Wochen, die Belieferung an Ihrer neuen Anschrift zu unveränderten Konditionen fortzusetzen, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Sie bleiben dann an den laufenden Vertrag gebunden. Kann der Lieferant am neuen Standort nicht liefern oder bietet er geänderte – etwa teurere – Konditionen an, wird Ihre Kündigung wirksam. Darauf weist auch die Bundesnetzagentur in ihrer Verbraucherinformation hin.

Die Sonderkündigung müssen Sie selbst vornehmen; eine Vollmacht an einen neuen Anbieter reicht hier nicht aus. Geben Sie als Kündigungsgrund ausdrücklich den Umzug an und nennen Sie die neue Anschrift oder, falls bekannt, die Zählernummer beziehungsweise Marktlokations-ID der neuen Wohnung. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung an, auch wenn die Kündigung laut Gesetz bereits ohne Bestätigung wirksam ist.

Strom kündigen bei Umzug: Schritt für Schritt zum korrekten Ablauf

Die Kündigung selbst ist unkompliziert, wenn Sie die richtige Reihenfolge einhalten. Grundsätzlich genügt die Textform nach § 126b BGB – also eine E-Mail, ein Brief oder ein Fax. Stellt der Anbieter einen Kündigungsbutton auf seiner Website bereit, können Sie laut § 312k BGB ebenfalls online kündigen; dieser Button ist Pflicht, sofern dort auch Verträge online abgeschlossen werden können. In jedem Fall gehören klare Angaben in das Kündigungsschreiben: Kundennummer, Zählernummer, gewünschter Kündigungstermin sowie bei einer Sonderkündigung der ausdrückliche Hinweis auf den Umzug.

Am Auszugstag lesen Sie den Zählerstand ab und dokumentieren ihn mit einem Foto. Nur so ist eine korrekte Schlussrechnung sichergestellt. Denselben Schritt wiederholen Sie beim Einzug in die neue Wohnung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Zählerstand zusätzlich im Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten, um späterem Abrechnungsstreit vorzubeugen.

Checkliste: Strom kündigen bei Umzug

  1. Vertragsunterlagen prüfen und Kündigungsfrist bestimmen.
  2. Kündigungsschreiben in Textform aufsetzen (Name, Kundennummer, Zählernummer, Umzugsdatum).
  3. Kündigung mindestens sechs Wochen vor Auszug absenden und Versand nachweisbar dokumentieren.
  4. Am Auszugstag Zählerstand ablesen, fotografieren und an den alten Anbieter melden.
  5. Für die neue Wohnung rechtzeitig einen Stromvertrag abschließen.
  6. Beim Einzug Zählerstand der neuen Wohnung erfassen und an den neuen Lieferanten übermitteln.

Strom in der neuen Wohnung: Grundversorgung, Ummeldung oder neuer Vertrag

In Ihrer neuen Wohnung haben Sie ab dem ersten Tag Strom – auch ohne eigenen Vertrag. Schließen Sie vor dem Einzug keine Vereinbarung ab, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Diese Notversorgung ist auf maximal drei Monate befristet und in der Regel deutlich teurer als ein frei gewählter Tarif, weil der Versorger die Energie kurzfristig am Großmarkt beschaffen muss. In der Ersatzversorgung dürfen die Preise zum ersten und fünfzehnten Tag jedes Monats zudem ohne Frist angepasst werden. Läuft die Drei-Monats-Frist ab, wechseln Sie automatisch in die reguläre Grundversorgung.

Alternativ können Sie den bestehenden Vertrag auf die neue Adresse ummelden, sofern Ihr Anbieter dort liefert. Die dritte und in vielen Fällen günstigste Option ist, den Umzug für einen Tarifvergleich zu nutzen und einen neuen Vertrag pünktlich zum Einzug starten zu lassen.

OptionKündigung / FristPreisniveau 2026
Ersatzversorgungjederzeit, keine Fristam höchsten, Preisanpassung zweimal monatlich möglich
Grundversorgungzwei Wochenhoch, im Schnitt rund 43 ct/kWh
Ummeldung Altvertraggemäß bestehendem Vertragabhängig vom laufenden Tarif
Neuer Sondervertraglaut Vertrag (meist bis 12 Monate Bindung)häufig günstigster Preis, oft mit Neukundenbonus

Tipp: Informieren Sie sich bereits vier bis sechs Wochen vor dem Umzug über Tarife an der neuen Adresse. So ist der neue Vertrag zum Einzugstag aktiv und die teure Ersatzversorgung entfällt vollständig.

Fazit

Ein Umzug ist ein guter Anlass, den bestehenden Stromvertrag zu überprüfen und bei Bedarf zu wechseln. Beim Strom kündigen bei Umzug kommt es vor allem auf zwei Dinge an: die Sechs-Wochen-Frist der Sonderkündigung sowie die saubere Dokumentation der Zählerstände. Wer frühzeitig einen neuen Tarif abschließt, vermeidet die teure Ersatzversorgung und sichert sich in der neuen Wohnung von Anfang an faire Konditionen.

Häufige Fragen zum Strom kündigen bei Umzug

Wann muss ich meinen Stromvertrag bei einem Umzug kündigen?

Mindestens sechs Wochen vor dem Auszugstag, um das Sonderkündigungsrecht nach § 41b Abs. 5 EnWG zu wahren und genug Zeit für Bearbeitung und Anbieterwechsel zu haben.

Welche Frist gilt beim Strom kündigen bei Umzug?

Die gesetzliche Sonderkündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Auszugstag; in der Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.

Kostet das Strom kündigen bei Umzug etwas?

Nein, weder für die Sonderkündigung selbst noch für einen anschließenden Lieferantenwechsel dürfen Ihnen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Was passiert ohne neuen Stromvertrag in der neuen Wohnung?

Dann beliefert Sie der örtliche Grundversorger über die Ersatzversorgung für maximal drei Monate zu höheren Preisen; danach wechseln Sie automatisch in die reguläre Grundversorgung.

Kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug einfach mitnehmen?

Ja, wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort liefern kann und die Konditionen unverändert bleiben, lässt sich der Vertrag auf die neue Adresse ummelden.