Der Stromanbieter grüüün will die Belieferung privater Haushalte Ende Oktober einstellen. Die Bundesnetzagentur hat deshalb ein Aufsichtsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Für betroffene Kundinnen und Kunden stellt sich nun die Frage, wie es mit ihrer Stromversorgung weitergeht.
Kurz eingeordnet
- Energielieferanten müssen die Einstellung der Belieferung von Haushaltskunden spätestens drei Monate vorher bei der Bundesnetzagentur anzeigen.
- Eine Unterbrechung der Stromversorgung droht bei einem Lieferstopp nicht, weil der örtliche Grundversorger einspringt.
- Die Ersatzversorgung ist eine Übergangslösung für höchstens drei Monate und in der Regel teurer als frei gewählte Tarife.
- Ein Wechsel des Stromlieferanten wird technisch seit Juni 2025 binnen 24 Stunden vollzogen.
Aufsichtsverfahren gegen Stromanbieter grüüün
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Oktober 2026 mitgeteilt, dass sie ein Aufsichtsverfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eingeleitet hat. Das Unternehmen beliefert unter der Marke grüüün Haushaltskunden mit Strom.
Nach Angaben der Behörde hatte der Stromanbieter grüüün seine Kundinnen und Kunden Anfang Oktober darüber informiert, dass es sein nationales Angebot für Verbraucher zum 31. Oktober 2026 einstellt. Ein entsprechender Hinweis erschien auch auf der Website. Eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur ist laut Mitteilung bislang nicht erfolgt.
Die Behörde prüft nun zwei Fragen. Zum einen geht es darum, ob der Stromanbieter grüüün seine Pflicht verletzt hat, die Einstellung seiner Tätigkeit anzuzeigen. Zum anderen untersucht die Bundesnetzagentur, ob die Informationen an die Kunden den strengen Transparenzanforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes genügen.
„Wir prüfen, ob das Unternehmen die Tätigkeit beenden möchte, ohne dies rechtzeitig angezeigt zu haben“,
sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Warum die Anzeigepflicht für Energielieferanten gilt
Energielieferanten wie der Stromanbieter grüüün, die Haushaltskunden beliefern, müssen die Beendigung ihrer Tätigkeit spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Außerdem müssen sie gegenüber ihren Kunden die vertraglichen Vereinbarungen zur Vertragsbeendigung einhalten, wie die Behörde betont. Im Fall von Stromanbieter grüüün liegen zwischen der Kundeninformation Anfang Oktober und dem angekündigten Lieferende nur wenige Wochen.
Die strengeren Regeln haben eine Vorgeschichte. Im Winter 2021/22 hatten zahlreiche Anbieter die Belieferung trotz gültiger Verträge einseitig eingestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte im Mai 2022, dass die damalige Bundesregierung kurzfristige Lieferstopps bei Strom und Gas über eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes unterbinden wollte. Betroffene Verbraucher hätten in der Ersatzversorgung zeitweise deutlich überhöhte Preise gezahlt, erklärte der Verband damals.
Die Bundesnetzagentur prüft nach eigenen Angaben laufend, ob Lieferanten wie der Stromanbieter grüüün ihre Pflichten einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten und rechtswidriges Verhalten untersagen. Dabei berücksichtigt sie auch Hinweise auf systematische Missstände. Welche Maßnahmen im Fall grüüün folgen könnten, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Was der Lieferstopp für Kunden des Stromanbieters grüüün bedeutet
Ohne Strom bleibt nach einem Lieferstopp niemand. Stellt ein Anbieter die Belieferung ein, übernimmt der örtliche Grundversorger, eine Versorgungsunterbrechung erfolgt nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht. Kann die Stromentnahme keinem Vertrag zugeordnet werden, greift zunächst die Ersatzversorgung. Sie dauert laut Bundesnetzagentur höchstens drei Monate, ein Vertragsabschluss ist dafür nicht nötig. Danach werden Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet.
Preislich ist die Ersatzversorgung meist keine günstige Lösung. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Preise höher sind und kurzfristig geändert werden können. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind Preisänderungen jeweils zum 1. und 15. eines Monats ohne Frist möglich. Im Gegenzug können Verbraucher die Ersatzversorgung jederzeit ohne Kündigungsfrist verlassen und einen Lieferanten ihrer Wahl beauftragen.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Zählerstand zum Zeitpunkt des Übergangs abzulesen und dem Grundversorger sowie dem Netzbetreiber mitzuteilen. So lässt sich vermeiden, dass der Verbrauch geschätzt wird. Die Verbraucherzentrale rät bei eingestellter Belieferung zudem, eine erteilte Einzugsermächtigung schriftlich zu widerrufen oder einen Dauerauftrag bei der Bank zu kündigen.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kann bei einer unwirksamen Kündigung mit Einstellung der Belieferung ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, etwa in Höhe der Preisdifferenz zum ursprünglichen Tarif. Den Schaden müssen Betroffene gegenüber dem Anbieter darlegen und beziffern.
Wer in einen neuen Tarif wechseln möchte, muss nicht lange warten. Seit dem 6. Juni 2025 wird der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels laut Bundesnetzagentur binnen 24 Stunden vollzogen. Der neue Lieferant erledigt im Regelfall die weiteren Schritte, sofern der Kunde ihn dazu bevollmächtigt.
Ausblick: wie geht es weiter mit dem Stromanbieter grüüün?
Das Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur läuft. Offen ist, ob die Behörde Verstöße feststellt und welche Schritte sie gegebenenfalls einleitet. Für die Kundinnen und Kunden von grüüün rückt unterdessen der 31. Oktober näher. Wer bis dahin keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, wird vom örtlichen Grundversorger weiterbeliefert und kann von dort aus jederzeit wechseln. Günstige Alternativen hat Energieaktuell für sie hier zusammengestellt.
