Ein spezieller Wärmepumpentarif ist in Deutschland oft deutlich günstiger als der reguläre Haushaltsstrom. Der Wärmepumpentarif ÖkoStrom12 Wärmepumpe von Vattenfall zeigt, wie Haushalte durch reduzierte Umlagen und Netzentgelte jährlich mehrere hundert Euro einsparen können.

Kurz eingeordnet

  • Ein Wärmepumpenstromtarif ist an einen separaten Zähler und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
  • Durch Regelungen nach § 14a EnWG und § 22 EnFG sinken Netzentgelte und Umlagen für privilegierte Wärmepumpen.
  • Das Sparpotenzial gegenüber Haushaltsstrom liegt laut Marktanalysen bei bis zu zehn Cent pro Kilowattstunde.
  • Der Tarif ÖkoStrom12 Wärmepumpe von Vattenfall richtet sich gezielt an Haushalte, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Was einen Wärmepumpentarif ausmacht

Ein Wärmepumpentarif ist ein spezieller Stromvertrag, der ausschließlich den Verbrauch einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe abrechnet. Voraussetzung ist in der Regel ein eigener Zählpunkt, über den der Strom für die Wärmepumpe getrennt vom Haushaltsstrom erfasst wird. Der Preisvorteil entsteht an mehreren Stellen im Strompreis: Zum einen fallen die Netzentgelte niedriger aus, zum anderen kann bei privilegierten Wärmepumpen die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage auf null reduziert werden. Rechtsgrundlagen sind § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

Für Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 installiert wurden und eine elektrische Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt haben, gilt eine Steuerpflicht. Der Netzbetreiber darf die Anlage bei drohender Netzüberlastung temporär drosseln, der Haushalt erhält im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt.

Dabei stehen drei Module zur Auswahl:

  • eine pauschale Jahresprämie (Modul 1)
  • eine Senkung des Netz-Arbeitspreises auf 40 Prozent des ursprünglichen Wertes bei separatem Zählpunkt (Modul 2)
  • zeitvariable Netzentgelte (Modul 3)

Ein Wechsel zwischen den Modulen ist einmal jährlich möglich, allerdings nicht rückwirkend. Welches Modell sich lohnt, hängt vom Jahresverbrauch, der Betriebsweise der Wärmepumpe und dem Netzgebiet ab.

Wieviel Ersparnis realistisch ist

Wie hoch die Einsparung im Einzelfall ausfällt, variiert stark. Eine Analyse des Verbraucher-Ratgebers Finanztip für 15 Musterhaushalte mit einem Jahresverbrauch von 3.000 bis 7.000 Kilowattstunden ergab: Eine Kilowattstunde Wärmestrom ist bis zu zehn Cent günstiger als gewöhnlicher Haushaltsstrom, allerdings nur mit einem separaten Zähler. Im Durchschnitt sparten die untersuchten Haushalte rund 83 Euro pro Jahr, im besten Fall lag die Ersparnis bei über 400 Euro.

Entscheidend ist der Verbrauch. Die Faustregel lautet: Die Wärmepumpe sollte mindestens 3.000 Kilowattstunden verbrauchen, erst dann rechnet sich ein eigener Zähler samt separatem Tarif. Bei niedrigerem Bedarf kann sich alternativ der pauschale Rabatt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen lohnen, der im Schnitt 165 Euro pro Jahr bringt und keinen zweiten Zähler erfordert. Die Höhe des Pauschalrabatts hängt vom Netzgebiet ab und bewegt sich meist zwischen 120 und 200 Euro jährlich.

Zu den Vorteilen eines Wärmepumpentarifs zählen die reduzierten Netzentgelte, der Wegfall bestimmter Umlagen und häufig eine ermäßigte Konzessionsabgabe. Den Vorteilen stehen Kosten für den separaten Zähler, ein zusätzlicher Grundpreis für den Wärmestromvertrag sowie mögliche Einschränkungen durch die netzseitige Steuerung gegenüber.

Der Tarif ÖkoStrom12 Wärmepumpe von Vattenfall im Detail

Vattenfall bietet mit dem ÖkoStrom12 Wärmepumpe einen Tarif, der auf die genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen zugeschnitten ist. Für eine Musterberechnung in Berlin (PLZ 10117) mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch ergibt sich ein Verbrauchspreis von 23,50 Cent pro Kilowattstunde und ein Grundpreis von 8,90 Euro pro Monat. Der Jahrespreis inklusive Gesamtbonus von 242,00 Euro liegt bei 1627,30 Euro (geprüft am 04.05.2026 09:34).

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate, die eingeschränkte Preisgarantie gilt ebenfalls zwölf Monate. Der Strom stammt nach Angaben des Anbieters aus 100 Prozent erneuerbaren Energien. Voraussetzung für den Wärmepumpentarif und die ausgewiesene Höhe des Verbrauchspreises ist, dass die Bedingungen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) dauerhaft erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist. Hinweise zur Steuerung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind separat auf der Vattenfall-Website zusammengefasst.

Ausblick

Ob sich ein Wärmepumpentarif im Einzelfall lohnt, hängt weiterhin von Verbrauch, Netzgebiet und technischer Ausstattung ab. Mit dem fortschreitenden Rollout intelligenter Messsysteme dürften zeitvariable Netzentgelte nach Modul 3 an Bedeutung gewinnen. Verbraucher sollten regelmäßig prüfen, ob ein Moduls- oder Anbieterwechsel zusätzliche Einsparungen bringt. Offen bleibt, wie schnell die Netzbetreiber die Umlagen-Privilegierung nach § 22 EnFG in der Praxis vollständig weiterreichen werden.