Die Bundesnetzagentur will die Netzentgelte für Solaranlagen ab 2029 neu ordnen. Besitzer einer eigenen PV-Anlage sollen sich künftig stärker an den Netzkosten beteiligen. Was die Reform konkret vorsieht, wen sie trifft und wen sie ausdrücklich verschont, im Überblick.

Kurz eingeordnet

  • Die Netzentgelte machen rund ein Drittel des Strompreises aus; bundesweit geht es um etwa 37 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Prosumer beziehen weniger Strom aus dem Netz, verlassen sich aber weiterhin darauf. Genau diese Lücke will die Reform schließen.
  • Die Vorschläge sind ein Zwischenstand. Die verbindliche Festlegung soll erst Ende 2026 fallen, gelten soll sie ab 2029.
  • Für private Solaranlagen und Balkonkraftwerke ist ein eigenes Einspeiseentgelt vom Tisch; den höheren Grundpreis zahlen private Prosumer aber sehr wohl.

Was die neuen Netzentgelte für Solaranlagen vorsehen

Das Netzentgelt ist der Teil der Stromrechnung, mit dem Betrieb, Wartung und Ausbau der Stromnetze finanziert werden. Es besteht aus zwei Bausteinen: einem festen Grundpreis in Euro pro Jahr und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde. Für die rund 40 Millionen Haushalte in der Niederspannung bleibt dieses Grundprinzip erhalten. Neu ist, dass die Bundesnetzagentur künftig verbindliche Vorgaben für den Grundpreis macht. Netzbetreiber müssen einen Grundpreis erheben, dürfen dabei aber eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.

Für Besitzer einer eigenen Solaranlage, in der Fachsprache Prosumer genannt, fällt dieser Grundpreis künftig höher aus. Der Grund liegt in der Systematik: Wer tagsüber viel selbst erzeugten Solarstrom nutzt, bezieht weniger Strom aus dem Netz und zahlt damit über den Arbeitspreis weniger Netzentgelte. Über einen höheren Grundpreis sollen sich diese Haushalte wieder stärker an den Netzkosten beteiligen. Die Mehrkosten werden nach Einschätzung der Behörde regional unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr liegen. Wichtig für viele Eigentümer: Wer lediglich ein Balkonkraftwerk betreibt, ist von diesem erhöhten Grundpreis ausgenommen.

Wer am Ende mehr zahlt und wer nicht, hängt davon ab, um welche Anlage es sich handelt:

  • Private PV-Besitzer mit Dachanlage, sogenannte Prosumer, zahlen künftig einen höheren Grundpreis von voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr. Ein Entgelt auf den eingespeisten Strom fällt für sie nicht an.
  • Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte bleiben außen vor und zahlen weder den höheren Grundpreis noch ein Einspeiseentgelt.
  • Größere, neue Erzeugungsanlagen wie Solar- und Windparks zahlen ein Einspeiseentgelt von rund vier bis sieben Euro je Kilowatt und Jahr; Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ausgenommen.
  • Haushalte ohne eigene Erzeugung behalten das bisherige System aus Grundpreis und Arbeitspreis und sollen durch die stärkere Beteiligung der Prosumer tendenziell entlastet werden.

Warum PV-Besitzer stärker zur Kasse gebeten werden

Hinter der Reform steht ein wachsendes Verteilungsproblem. Die Netzkosten summieren sich auf rund 37 Milliarden Euro pro Jahr und machen etwa ein Drittel des Strompreises aus. Während immer mehr Haushalte eigenen Solarstrom erzeugen, bezieht diese Gruppe weniger Strom aus dem Netz und trägt damit einen kleineren Anteil der Kosten. Den Rest schultern zunehmend Haushalte ohne eigene Anlage, etwa Mieter oder Menschen ohne geeignete Dachfläche. Diese Schieflage soll die Reform korrigieren.

Hinzu kommt ein rechtlicher Auslöser. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs treten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 außer Kraft. Ohne Neuregelung gäbe es ab 2029 keine klaren Regeln für die Entgeltbildung. Die Bundesnetzagentur nutzt die Gelegenheit, um die seit 2005 weitgehend unveränderte Systematik an die heutige Energiewelt anzupassen.

„Das ist ein Gebot der Fairness“,
begründet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, den höheren Grundpreis für Selbstversorger.

Wer eigenen Strom erzeuge, verlasse sich weiterhin auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheine und der Speicher leer sei.

Was die Reform nicht vorsieht und wo die Branche widerspricht

Für viele Solarbesitzer steckt in den Plänen auch eine Entwarnung. Ein zunächst diskutiertes Einspeiseentgelt, also eine Gebühr auf eingespeisten Solarstrom, ist für Privathaushalte und Balkonkraftwerke vom Tisch. Anders sieht es bei größeren Anlagen aus: Neue Erzeugungsanlagen wie Solar- und Windparks sollen künftig einen Kapazitätspreis von voraussichtlich vier bis sieben Euro je Kilowatt und Jahr zahlen. Bestandsanlagen bleiben für 20 Jahre ausgenommen. Über die Jahre könnte dieser Beitrag bis zu zwei Milliarden Euro jährlich zu den Netzkosten beisteuern.

Die Solarbranche bewertet die Pläne kritisch. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt, die Neuordnung könne den Ausbau der Photovoltaik bremsen, und rechnet beim Grundpreis für Prosumer mit Mehrkosten von bis zu 150 Euro im Jahr. Ein Branchenvertreter kommt laut einem Bericht der Fachzeitung ZFK auf Basis regionaler Preisblätter sogar auf bis zu 155 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Kritisiert wird vor allem der pauschale Charakter des Aufschlags, der eine kleine Dachanlage ähnlich belaste wie eine sehr große.

QuelleGeschätzte jährliche Mehrkosten für Prosumer
Bundesnetzagenturvoraussichtlich unter 100 Euro
BSW-Solarbis zu 150 Euro
ZFKbis zu 155 Euro

Ausblick

Die vorgestellten Eckpunkte sind ein Zwischenstand, kein endgültiger Beschluss. Im Sommer 2026 will die Bundesnetzagentur einen vollständigen Entwurf zur förmlichen Konsultation vorlegen, die Rahmenfestlegung soll bis Ende 2026 stehen. Konkretisierende Folgeregelungen sind für 2027 angekündigt, etwa zu Sonderentgelten für die Industrie. Gelten sollen die neuen Regeln ab 2029.

Offen ist bislang, wie hoch der gedeckelte Grundpreis regional genau ausfällt und ob die Behörde ihre Schätzung von unter 100 Euro im weiteren Verfahren halten kann. Frühestens ab 2030 sollen zudem dynamische Netzentgelte hinzukommen, zunächst für Speicher, später für Einspeiser, die ein netzdienliches Verhalten finanziell belohnen sollen. Wer mehr Strom erzeugt als er selber nutzen kann, hat ab 01. Juni 2026 die Möglichkeit per Energy Sharing den Strom mit den Nachbarn zu teilen.